40 + 3 — Gyn-Termin bei Hausgeburt

Wenn du eine Hausgeburt mit Hebamme planst, wirst du um diese Tatsache nicht herum kommen: am 3. Tag nach dem errechneten Geburtstermin deines Nachwuchses musst du eine*n Fachärzt*in aufsuchen, um eine Vorsorgeuntersuchung durchführen zu lassen. Dies gilt selbst dann, wenn du bisher alle Vorsorgeuntersuchungen bei deiner Hebamme gemacht hast.

Mother Hood e.V., ein Verein gegründet von Eltern mit dem Ziel, „dass Frauen und Kinder auch in Zukunft eine unbeschwerte und sichere Schwangerschaft, eine optimal begleitete Geburt und eine gute Betreuung danach erleben können,“ (Quelle: https://www.mother-hood.de/ueber-uns/der-verein.html) hat dazu ein Merkblatt herausgegeben, das du hier herunterladen kannst.

Darin heißt es:

Das sog. Facharztkonsil ist an ET+3, d. h. am 3. Tag nach dem errechneten Entbindungstermin (ET), verpflichtend. Hierfür sieht der GKV-SV keine Ausnahmen vor. Auch wenn die Frau aus persönlichen Gründen eine ärztliche Untersuchung
ablehnt, ist das Facharztkonsil zwingend! Die Schwangere muss unter allen Umständen (also auch an Sonn- und Feiertagen, bei bereits stattfindender Wehentätigkeit oder wenn ein Geschwisterkind erkrankt ist usw.) einen Facharzt
aufsuchen. An Sonn- und Feiertagen oder wenn der eigene Facharzt die Untersuchung nicht vornehmen kann, muss die Schwangere ins Krankenhaus fahren und dort die Untersuchung durchführen lassen.

Tja. Das klingt doch schon mal nach einer ganzen Menge Aufwand — besonders, wenn ich mir überlege, dass ich bei 40+3 vermutlich nirgendwo mehr hin will, sondern einfach nur auf die Geburt warte (bzw. vielleicht schon mal anfange, darauf hinzuarbeiten mit einem romantischen Dinner!?).

Oft ist es auch so, dass die Frauenärzt*innen der anstehenden Hausgeburt eher kritisch gegenüber stehen und dir als Schwangere bei diesem Termin mehr als deutlich ans Herz legen, doch besser in eine Klinik zu fahren. Da hast du vermutlich auch keine Lust drauf.

Und schließlich kommt dann noch dazu, dass die Praxen kurzfristig meist überhaupt keine Termine frei haben; es kann dir also gut passieren, dass es heißt „sorry, wir haben erst in der nächsten Woche wieder einen Termin“. Und das ist dann vielleicht schon 40+6 — und damit versicherungstechnisch ein großes Problem für die Hebamme. Einfach zu einer anderen Praxis gehen kann dagegen auch problematisch werden, und zwar, wenn du im laufenden Quartal bereits bei einer Praxis zur Vorsorge warst. Dann kann die andere Praxis nämlich die Vorsorgepauschale nicht mehr von der Krankenkasse abbuchen, so dass du diesen Termin bei 40+3 also selber zahlen musst.

Meine persönliche Erfahrung hiermit sieht so aus:

  • 40+0 fällt auf einen Donnerstag. 40+3 ist also Sonntag. Das ist ja schon mal großartig.
  • Rücksprache mit der Hebamme: Der Termin darf in dem Fall vorgezogen werden auf Freitag, 40+1.
  • Ich rufe 39+4 bei meiner Gynäkologin an, erkläre die Situation (von der die Arzthelferin erstmal nichts wusste — zu wenige Hausgeburten in der Betreuung, nehme ich an…).
  • Arzthelferin schaut in die Akte, spricht mit der Ärztin.
  • Ergebnis: „Ja, also, Sie waren ja jetzt schon lange nicht mehr hier.“ (stimmt, die letzten Vorsorgeuntersuchungen hat alle die Hebamme gemacht. Ist ja auch sinnvoll bei einer Hausgeburt, weil sie mich dann viel besser kennt und die Situation richtig einschätzen kann… Link zu einem Beitrag dazu soll noch folgen.) „Da müssten wir dann ja eine komplette Vorsorgeuntersuchung machen“ (stimmt, genau darum geht es…) „das bekommen wir erst am nächsten Donnerstag hin (ergo 41+0).
  • Okay, Termin ist notiert, vielen Dank auch.
  • Rücksprache mit der Hebamme: Sie dürfte mich also zwischen 40+3 und 41+0 nicht betreuen. Versicherungstechnisch. Selbst, wenn alles in super-Ordnung ist und die Geburt total gut wird.
  • Zum erweiterten Basisultraschall war ich irgendwann in der Schwangerschaft bei einer anderen Gynäkologin, weil meine Gyn diese Art Ultraschall-Gerät nicht hat. Idee: Vielleicht hat die noch was frei!?
  • Anruf dort. Arzthelferin ebenfalls etwas verwirrt, aber immerhin bekomme ich für 40+1 den Termin. (Mittags, muss mir für die beiden Großen also überlegen, wie ich sie unterbekomme; tja, wählerisch sein ist eben gerade nicht drin.)
  • Rücksprache mit der Hebamme: Wenn ich im gleichen Quartal die Vorsorge schon bei meiner Standard-Gynäkologin abgerechnet habe, darf die Feindiagnostik-Gynäkologin das nicht mehr abrechnen — ich müsste die Vorsorge privat bezahlen.
  • Check des Kalenders: Zum Glück war ich in diesem Quartal bisher nur bei der Hebamme zur Vorsorge. Das ist wohl egal; ich kann trotzdem noch zur Gynäkologin. Glück gehabt.

 

Was sagt der GKV-Spitzenverband?

Ich rufe nochmal beim Patiententelefon des GKV-SV ( Kontakt siehe hier) an und frage nach, wie ich in einer solchen Situation handeln soll. Die Dame nimmt meine Daten auf und verspricht mir, dass ich innerhalb eines Tages zurückgerufen werden soll.

Der Rückruf kam, wie versprochen. Dafür erstmal: Daumen hoch, da gibt es auch andere Erfahrungen mit Hotlines…

Der Inhalt war allerdings enttäuschend. Denn die Dame hatte wohl von der Regelung noch nie gehört. Sie erzählte mir, dass die Regelung zu den „verbindlichen Qualitätskriterien des GKV-Spitzenverbandes“ gehört. Ja, super, das habe ich jetzt auch verstanden. Die Untersuchung bei 40+3 sei also ein relatives Ausschlusskriterium: Findet sie nicht statt, ist die außerklinische betreute Geburt ausgeschlossen; findet sie statt, entscheidet der Befund, ob eine außerklinische Geburt weiterhin möglich ist.

Ich werde auf eine Pressemitteilung verwiesen. Sie stammt aus dem Jahr 2015. Darin heißt es:

Beispiel für relative Kriterien, die vor einer Hausgeburt zusätzliche ärztliche Untersuchungen notwendig machen:

  • Beckenanomalie
  • Verdacht auf Missverhältnis zwischen dem Kind und den Geburtswegen
  • Unklarer Geburtstermin, Verdacht auf Übertragung. Hier muss erst ab dem 3. Tag nach der 40. Schwangerschaftswoche zusätzlich eine ärztliche Untersuchung erfolgen. Bei geplanten Geburtshausgeburten ist dies bereits ab dem 1. Tag des Überschreitens verpflichtend.

Ja, großartig. Aber wer mir das wie abrechnet, ist immer noch unklar! Und was genau gemacht werden soll, auch! Da war ja die Info von Mother Hood schon aussagekräftiger…

Okay, nun wieder zurück zu meiner persönlichen Situation:

  • 40+3 tauche ich in der Praxis auf. Die Arzthelferin ist verwirrt. Ist wohl eine andere als diejenige, die mir den Termin gegeben hat.
  • Ich bin dran. Die Ärztin (eine andere, als diejenige, bei der ich den Ultraschall hatte) rät mir erstmal grundsätzlich von der Hausgeburt ab. Dann sagt sie, dass sie mich ja gar nicht kennt und auch nur schwer einschätzen kann, ob meine Schwangerschaft nach wie vor komplikationslos ist.
  • Ich sage ihr, ich brauche eine Untersuchung der Fruchtwassermenge und einen Nachweis, dass keine Infektion vorliegt. Dann dürfe die Hebamme mich weiter betreuen.
  • Sie klärt mich auf, dass sie das nicht als Vorsorge abrechnen kann, weil ich dafür bereits das gesamte Quartal bei ihr hätte sein müssen. Ich muss die Untersuchung selber zahlen. Ich stimme notgedrungen zu und denke mir, dass ich da auch ins Krankenhaus hätte fahren können…
  • Sie untersucht mich. Alles super. Baby in Topform.
  • Sie wünscht mir alles Gute, ich gehe am Empfangstresen zahlen und fahre augenrollend nach Hause.
  • Ich telefoniere mit der Hebamme. Sie sagt mir, eine mündliche Aussage „alles okay“ hätte auch gereicht, wenn die Ärztin das so gemacht hätte, denn schließlich sagt die GKV-Vereinbarung nichts darüber aus, was genau untersucht werden soll. Ich verschweige ihr das mit der Bezahlung; will keinen Ärger. Freue mich einfach nur, dass ich es hinter mir habe und unser Nachwuchs zu Hause kommen darf. (Geschichte dazu gibt es hier.)
  • Von der Krankenkasse gibt es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Entscheidung, ob das Geld zurückerstattet wird. AKTUALISIERUNG: Ein paar Wochen später hatte ich das Geld auf dem Konto — allerdings bisher ohne eine schriftliche Rückmeldung dazu.

 

Was lernen wir daraus!?

  • kümmert euch frühzeitig um diesen Vorsorgetermin 40+3, selbst, wenn ihr sonst gar nicht oder nur sehr wenig von einem*r Ärzt*in betreut werdet!
  • Klärt die Bezahlung im Vorhinein: Unter welchen Umständen kann die gynäkologische Praxis das als Vorsorgeuntersuchung verrechnen? Wer zahlt sonst die Kosten?
  • Beschwert euch über diese komische Vorgehensweise — bei eurer Krankenkasse, bei Mother Hood, bei der/dem Abgeordneten eures Wahlkreises… Macht darauf aufmerksam, dass die Regelung praxisfern und umständlich ist und, wie meine behandelnde Ärztin ja feststellte, nicht unbedingt viel Aussagekraft hat.

 

Wie erging es euch mit dieser Regelung? Habt ihr Verhaltensvorschläge? Hinterlasst mir gerne einen Kommentar!

 

 

8 Gedanken zu „40 + 3 — Gyn-Termin bei Hausgeburt“

  1. Ich hatte bei meiner letzten Schwangerschaft (nr 3) auch das erste mal Kontakt mit dieser neuen Regelung…
    Ich war zwar nur bei der Hebamme in Vorsorge, habe aber eine Frauenärztin, welche pro Hebammen und Hausgeburt ist. Aus dem Grunde dass Sie mir gut gesinnt ist, hinsichtlich diesen Termins, habe ich Sie angeschrieben, um Sie ins Boot zu holen, wie Sie persönlich diese Sache einschätzt und wie Sie damit umgehen wollen würde (damals war ich in der 27ssw)

    Hier ein Ausschnitt ihrer Antwort:
    „(…)Eigentlich ist es so, dass ich sehr gerne einen Ultraschall machen würde – und zwar bald. Der Grund? ich möchte eigentlich gar nicht die sein, die ET+3 erlaubt oder verbietet, dass eine Hausgeburt gemacht wird. 1. weil ich diese Hierarchie nicht verstehe, zweitens weil ich etwas bestätigen muss, was ich ja gar nicht mehr überprüfen kann. Ich kann nur sagen, ob man noch warten kann, aber nicht was ich zum Gebortsort denke. Beispiel: Fällt ein Kind (und dieser Ultraschall ist in der 20.Woche) mit offenem Rücken oder Herzfehler auf, dann findet natürlich keine Hausgeburt statt – aber diese Dinge kann man am Termin wegen Schallschatten all der Knochen gar nicht sehen. Deshalb wissen die Hebammen meist, dass ich diese Art der ausschließlichen Bestätigung ET+3 nicht mache(…)“

    Sie hat mir dann angeboten, einen Termin zum Ultraschall zeitnah zu machen um den Termin ET+3 mitgehen zu können, oder den Geburtstermin so zu haben dass man ins Krankenhaus gehen kann für diese Untersuchung…

    Da ich darauf keine Lust hatte und meine beiden älteren Kinder beide über Termin waren, und ich absolut keine Lust auf so psychischen Stress so kurz vor der Geburt hatte, habe ich mich entschieden diesen Ultraschalltermin zu machen.
    Es war für mich auf jeden Fall die richtige Entscheidung, sehr endstressend (bin schon immer sehr sensibel in der Schwangerschaft;) und so konnte ich diesem Termin (ET+3) entspannt entgegengehen…

    Ach ja, meine Hebamme hat mir erzählt, dass Hausgeburtshebammen auch über den ET+14 begleiten dürfen wenn genau so eine Untersuchung wie am ET+3 nochmal stattfindet! Baby Nr 3 hat es aber zum Glück gar nicht soweit kommen lassen und kam ET+7 friedlich zu Hause auf dieser Erde an <3

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    • Hallo Ana, danke für deine ausführliche Antwort! 🙂

      Es ist doch schon verrückt, dass die Gynäkolog*innen die Untersuchung genauso unnütz finden, sie aber dennoch von den Krankenkassen vorgeschrieben ist… Wer weiß, vielleicht fällt ja irgendwann mal den „richtigen“ Leuten auf, dass die Regelung so ziemlich viel Stress verursacht, ohne richtig zu helfen.

      Schön, dass es in deinem Fall dann ohne weitere Stressmomente ablief! Herzliche Grüße!

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  2. 40+3, oder eigentlich 39+3 (wurde einfach vordatiert), das war der Tag an dem ich meine zweite Tochter geboren habe. Im Geburtshaus, abends. Und deswegen war das der Tag, an dem ich morgens bei meiner Frauenärztin saß, mit deutlichen Wehen, müde und mit Kleinkind an der Hand. Ich wusste, es ist soweit, die Ärztin war der Meinung, kann ja gar nicht sein. Einfach so den Mutterinstinkt absprechen funktioniert nunmal nicht. Und so wurde nach einer kurzen Untersuchung aus einem „bilde ich mir nur ein“ ein „sofort losfahren, sonst kommt das Kind im Auto“. Is klar, dachte ich mir, lächelte und ging. Nach Hause, Zwetschgen pflücken, duschen und im Garten tanzen. Dann erst fuhren wir los.
    Im Nachhinein war der Termin nur eines: störend und unnötig.

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  3. Ein paar Gedanken von mir:

    Meine Hebamme sagte bei beginnender Wehentätigkeit muss ich nden Termin nicht mehr wahrnehmen.

    Der Arzt muss nix von der Hausgeburt wissen. Es geht um eine Kontrolluntersuchung, mehr nicht. Je nachdem, was der Arzt von mir weiß, kann man die Diskussion darüber auch umgehen.

    Das Ergebnis der Untersuchung ist keine „Erlaubnis für die HG“, anhand derer ein Arzt belangt werden kann bzw vor der er Angst haben muss. Nur ein Dokumentieren, dass an besagtem 40+3 alles o.B. ist.

    Wenn es vertretbar ist, lohnt es sich, den ET so hinzutricksen, dass ET +3 aufs Wochenende fällt. Meine Ärztin hätte den Braten sofort gerochen, angesehen davon war ich ja zum 30. Woche US das letzte mal bei ihr. Plötzlich auftauchen ist also komisch. Ich ging ins Krankenhaus — unangemeldet, wird zwar nicht gern gesehen, aber ich hab mich dumm gestellt und wurde zum Glück nicht weggeschickt — mit den Worten „ich bin über Termin, soll alle zwei Tage zur Vorsorge, aber meine Hebamme ist übers WE auf Fortbildung, können Sie bitte einmal schauen ob alles okay ist?“ In unserem Krankenhaus kommen jedes Wochenende Schwangere über 40+0 weil es keine Vertretungsregelung unter den Ärzten gibt für die zweitägliche Kontrolle. Von daher hat keiner Verdacht geschöpft.

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    • Hallo M,

      danke für deinen Beitrag! 🙂

      Du hast Recht, natürlich können wir unsere Pläne einfach verschweigen, oder auch mit Halbwahrheiten rausrücken. (Z.B. auf die Frage, in welchem Krankenhaus wir angemeldet sind, eines nennen — ohne zu sagen, dass wir eigentlich eine Hausgeburt planen. Hab ich auch so gemacht, als meine Frauenärztin mir wiederholt von der Hausgeburt abriet: https://ichgebaere.com/2019/02/20/katharina-uebermut-tut-selten-gut/. Manche Frauen tragen ihr Herz allerdings auf der Zunge, so dass es ihnen schwer fällt, die Hausgeburt zu verschweigen. Ich möchte, dass auch diese Frauen nicht durch zweifelhafte Regeln verunsichert werden. Es sollte nicht an uns sein, die Regeln zu biegen, sondern an der Politik, die Regeln so zu gestalten, dass wir uns nicht verbiegen müssen!

      Du hast Recht, die Formulierung „Erlaubnis zur Hausgeburt“ ist irreführend. In der Praxis ist sie insofern zutreffend, als das eine betreute Hausgeburt ohne diesen Bericht versicherungstechnisch unzulässig ist.

      Oh, was wünsche ich mir, deinen Rat vorher gehört zu haben, mit dem ET zu tricksen… Das hätte mir so viel erspart… 😉 Ins Krankenhaus zu fahren, war tatsächlich für mich keine Option — als Landkind gibt es bei uns keine Auswahl, und das nächste Krankenhaus mag ich ganz und gar nicht. Alle anderen wären aber zu weit weg gewesen.

      Danke nochmal für deinen ausführlichen Beitrag!

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