Checkliste: Anmeldung nach Freier Geburt

Keine Angst: Die Anmeldung beim Standesamt nach einer Alleingeburt ist gut möglich!

Eine Freie Geburt ist eine Geburt ohne medizinisches Personal. Auch Alleingeburten sind somit Freie Geburten. Und nach einer solchen Geburt soll das Kind angemeldet werden beim Standesamt — geht das? Braucht da man nicht eine Bescheinigung der Hebamme?

Alles Wichtige zum Thema Geburtsbescheinigung nach Freien Geburten findest du in diesem Beitrag: Die Rechtliche Grundlage, einen Erfahrungsbericht und praktische Hinweise.

Ganz unten findest du den Link, über den du die Checkliste auch als PDF bestellen kannst.

Diese Checkliste bezieht sich auf Deutschland. In anderen Ländern gelten andere rechtliche Grundlagen. Falls du Informationen zu anderen Ländern hast, gib mir Bescheid. Gerne schreibe ich auch hierzu einen Beitrag.

Die Rechtliche Grundlage

In Deutschland kann eine Frau selber entscheiden, wo und mit wem sie ihr Kind zur Welt bringt. Das Neugeborene muss dann beim Standesamt angemeldet werden. Die rechtliche Grundlage hierzu ist die „Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung – PStV)“. Ich zitiere die aktuelle Fassung der PStV aus Buzer:

Wird die Geburt eines Kindes angezeigt, soll das Standesamt verlangen, dass ihm folgende Unterlagen vorgelegt werden:

[…]

4. bei mündlicher Anzeige eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.

Zitiert aus: Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung – PStV), -§33. Abgerufen von Buzzer am 5. August 2019.

Und genau dieser letzte kleine Nachsatz ist die entscheidende Informationsquelle: Falls — und nur falls! — medizinisches Personal bei der Geburt zugegen war, sollte die entsprechende Geburtsbescheinigug ausgestellt werden. Falls niemand dabei war, dann entfällt diese Bescheinigung. Zur Anmeldung beim Standesamt nach einer Alleingeburt bringendie Eltern also nur die anderen geforderten Unterlagen mit (siehe Absätze 1 bis 3 des Gesetzes).

Ein Erfahrungsbericht

Anna*, eine befreundete Doula, hat mir erlaubt, ihren Erfahrungsbericht hier zu veröffentlichen:

Ich habe meinen Standesbeamten vorher angerufen, die Situation neutral und unaufgeregt beschrieben und auf -§33 PStV verwiesen, der die Anmeldung im Standesamt nach einer Alleingeburt regelt. Der Standesbeamte war etwas verdutzt und meinte zu mir: „Oh, da muss ich mich erst mit meinen Kollegen beraten!“

Kurz darauf rief er mich zurück und meinte, eine Bestätigung einer anwesenden Person sei genug — es brauche kein medizinisches Personal zu sein. Er ergänzte, ich solle meinen Mutterpass mitbringen. Ohne Mutterpass bräuchten sie die Bescheinigung eines Arztes, dass ich schwanger war und kürzlich entbunden habe.

Die Bestätigung der Geburt stellte in meinem Fall mein Mann aus. Schlicht und einfach: „Hiermit bestätige ich, ____ (Name), dass Frau _____ (Gebärende) am ________ (Datum) um _____ (Uhrzeit) ihre Tochter / ihren Sohn ____ (ggfls. Name des Kindes) zu Hause, _______ (Adresse) geboren hat.
Name, Datum, Unterschrift.

Manche Leute rieten mir dazu, zu schwindeln und zu sagen „das Kind kam so schnell, dass wir es nicht mehr ins Krankenhaus geschafft haben“ – aber ich wollte nicht lügen, weil ich finde, dass es normal sein sollte, sein Kind auch außerhalb des Krankenhauses auf die Welt zu bringen. Je mehr Menschen davon hören, desto besser. Und der ehrliche Weg hat für uns prima geklappt.

* Anna möchte anonym bleiben. Ich habe ihren Namen deshalb geändert. Falls du persönlichen Kontakt zu Anna aufnehmen möchtest, schreib mir eine Nachricht. Ich stelle gerne einen Kontakt her.

Tipps zur praktischen Umsetzung

In Kombination sind die rechtlichen Grundlage und Annas Geschichte eine gute Basis für eine Checkliste zur Anmeldung beim Standesamt nach einer Alleingeburt:

  • Strategie: Überleg dir deine Strategie. Willst du, wie Anna, von vornherein mit offenen Karten spielen? Oder wirst du behaupten, das Kind kam einfach so schnell, dass du zu Hause bleiben musstet? In diesem Fall solltest du allerdings darauf vorbereitet sein, dass du gefragt wirst, warum du keinen Krankenwagen gerufen hast.
  • Kenne deine Ansprechperson: Mach dich vorher schlau, welches Standesamt zuständig ist. Wenn du in einer kleinen Gemeinde ohne Kreißsaal wohnst (das kommt ja immer häufiger vor...), kann es sein, dass das dortige Standesamt sich zwar gut auskennt mit Hochzeiten und Sterbefällen, aber eben nicht mit Geburten. Unser Baby kam im Dezember zur Welt. Ihre Geburtsurkunde trägt die Nummer 6. Sie war erst das sechste Baby, das in diesem Jahr in der Gemeinde geboren wurde. Denn fast alle anderen fahren ins Krankenhaus in der nächsten Stadt — dort ist dann ein anderes Standesamt zuständig. Bereite die zuständige Ansprechperson darauf vor, dass du kommst. Häufig ist es günstig, einfach zu fragen, wann man zur Beurkundung einer Geburt kommen kann bzw. ob ein Termin nötig ist.
  • Kenne deine Rechte: „Aber das steht doch so im Gesetz!“, sagst du. „Wo denn?“, fragt der*die Standesbeamt*in. „Äh“, sagst du. Schreib dir einen Spickzettel: „Personenstandsverordnung, Paragraph 33, Absatz 4!“.
  • Kenne deine Pflichten: An den Absätzen 1 bis 3 unseres Lieblingsparagraphs kannst du nicht rütteln. Bring mit, was mitzubringen ist — Eheurkunde und Geburtsukunden der Eltern, Vaterschafts- und Sorgerechtsurkunden (bei unverheirateten Paaren), Personalausweise. Schau vorher nochmal drauf, ob eure Ausweise nicht zufällig abgelaufen sind. *Hust hust! Das ist mir natürlich nie passiert.*
  • Kenne Öffnungszeiten: Nichts ist störender, als im Wochenbett vor einer verschlossenen Amstsstube zu stehen. Lieber doppelt nachfragen. Wie gesagt, unser Baby kam im Dezember — ich hatte sogar nach den Weihnachtsferien und den Öffnungszeiten zwischen den Jahren gefragt.
  • Kenne Besonderheiten: Was sind Besonderheiten!? Alles, was bisher nicht behandelt und trotzdem möglich ist… Je nach Standesamt kann das ganz unterschiedlich sein. Bei Anna war es der Mutterpass, der verlangt wurde, oder die Bescheinigung einer vor kurzem beendeten Schwangerschaft. Möglich wäre auch, dass verlangt wird, das Baby mitzubringen — erst Recht, wenn es außer dir gar keine Zeug*innen für die Geburt gibt.
  • Hole dir Verstärkung: Selbst, wenn du die Geburt deines Kindes vollkommen alleine erleben möchtest, ist es sinnvoll, sich Verstärkung zu holen für die Behördengänge danach. (Es hört ja bei der Anmeldung im Standesamt nicht auf… Ich sage nur Krankenkasse, Arbeitsstelle, Elterngeldstelle, Kindergeldantrag und so weiter und so fort.) Besonders, wenn du vermeiden möchtest, allein, übermüdet, mit Milchflecken auf dem Shirt und noch nicht mal ansatzweise stabilem Beckenboden vor überforderten Standesbeamt*innen zu stehen, bietet es sich an, jemanden mitzunehmen: eine Begleitperson, die nicht gerade die typischen Hormonschwankungen durchmacht und die für dich sprechen kann, wenn es sinnvoll ist.
  • Hab deine Unterlagen bereit: Druck vorher, am besten bereits zu Beginn des Mutterschutzes, deine „Bescheinigung über die Geburt“ aus oder schreibe sie vor. Egal, ob jemand anderes oder du selber sie dann ausfüllst: Hauptsache, sie liegt mit den anderen Unterlagen bereit. Du trägst nur noch die Geburtsdaten des Kindes oder der Kinder ein und hast dann alles beisammen.
  • Und wenn doch Probleme auftreten? Um ehrlich zu sein: Wenn ein*e Ärzt*in feststellt, dass du vor kurzem schwanger warst und ein Kind zur Welt gebracht hast, kann das kein Standesamt der Welt leugnen. Natürlich könnten sie beanstanden, dass du theoretisch das Zwillingskind unterschlagen könntest, oder ein falsches Geschlecht angibst. Das sind aber doch sehr theoretische Fälle. Falls du keine ärztlichen Nachweise über die Anzahl der Kinder und deren Geschlecht hast, hilft da wohl nur: Baby mitbringen. Natürlich kann es auch noch vorkommen, dass das Kind zwar ordnungsgemäß angemeldet wird, du dich aber mit einer Zurechtweisung über deine Unverantwortlichkeit auseinander setzen musst, dass du das Kind der Gefahr einer Hausgeburt ausgesetzt hast. Überleg dir vorher, ob du so etwas ignorieren würdest, oder mit Statistiken zurückschlägst. Zu diesem Thema habe ich übrigens einen Gastbeitrag bei Mütterimpulse geschrieben. Lies gern mal rein.

Fazit

Es ist in Deutschland erlaubt und auch mit relativ wenig Aufwand möglich, Kinder beim Standesamt anzumelden; auch, wenn bei der Geburt keine Hebamme, kein Entbindungspfleger und kein*e Ärzt*in anwesend war. Die Anzahl der Fälle ist allerdings sehr gering, so dass Standesbeamt*innen oft erst einmal verwirrt oder verunsichert sind. Da wir davon ausgehen, dass Menschen grundsätzlich gut sind, gehen wir auch davon aus, dass eine eventuelle anfängliche Ablehnung auf Unwissenheit beruht und dementsprechend durch Wissen abgefangen werden kann.

Die Checkliste als Download

Unter diesem Link kannst du dir die Checkliste zum Preis von 7€ herunterladen – inklusive Gesetzestext und Schaubild zur Ermittlung der nötigen Dokumente.

Hier geht es zum Download der Checkliste zur Anmeldung nach einer Geburt ohne Anwesenheit von medizinischem Personal.

Der Download läuft über die Plattform Copecart. Du stimmst den Datenschutzbestimmungen von Copecart zu, wenn du sie herunterlädst. Falls du den Download lieber von mir direkt beziehen möchtest, schreibe mir eine Email.

Eure Erfahrungen

Jetzt seid ihr dran: Berichtet mir von euren Erfahrungen mit der Anmeldung von Freien Geburten beim Standesamt. Welche Dokumente wurden gefordert? Gab es Probleme bei der Anmeldung? Hinterlasst mir gerne einen Kommentar!

Diese Verweise sind vom Stand 2.2.2022. Ich habe keine Möglichkeit, sie regelmäßig zu aktualisieren. Falls du merkst, dass ein Link nicht mehr gültig ist, gib mir bitte Bescheid.

Interne Links

Externe Links

https://www.buzer.de/gesetz/8471/a157409.htm

10 Gedanken zu „Checkliste: Anmeldung nach Freier Geburt“

  1. Hallo mein Sohn kam als Alleingeburt Zuhause auf die Welt. Ich hatte keine Hausgeburt Hebamme gefunden. Hinzu kam dass mein Freund und ich obwohl wir schon längere suchten noch keine gemeinsame Wohnung gefunden hatten. Er hatte eine aber wohnte weitere weg ich wollte hier bleiben also ist er gependelt und ich wohnte weiterhin daheim. Keine Ahnung was das für einen Eindruck macht darum wollte ich vielleicht auch gar keine finden? Die Alternative Geburtshaus hat mich abgewiesen, weil ich nicht im richtigen Landkreis wohnte und ich erstgebärendere war. Ich befasste mich also mit Thema alleingeburt und war fast schon davon überzeugt. Aber erzählte es nur im engsten Kreis der Familie. Meiner Mum zur Liebe meldete ich mich noch zur ambulanten Geburt im Krankenhaus an. Ein paar Tagen vor der Geburt wurde beim Frauenartz die perfekte Geburtslage meines Kindes bestätigt. Dennoch kam die Ärtzin mit der Aussage, bereiten Sie sich drauf vor, dass es ein Kaiserschnitt werden könnte, weil es ja schon recht schwer ist und wenn Sie eine Woche überfällig sind leiten wir ein. Also schwor ich mir zumindest so lange Zuhause zu sein bis es zu spät für einen Kaiserschnitt war. Baby kam mitten in der Nacht zu Hause auf die Welt. Am nächsten Morgen rief meine Mutter für mich im Krankenhaus an mit den Worten mein Enkel ist übrigens zur Welt gekommen wollten noch kurz zur Nachuntersuchung vorbei kommen. Bis dahin alles wunderbar. Mein Freund kuschelte mit Baby ich ging duschen dann zum Krankenhaus. Gehen war nie so anstrengend. Im Krankenhaus war das Personal sehr unfreundlich. War ich gerade noch so glücklich im nächsten Moment so verzweifelt. Die Ärtzin verabschiedetete sich mit den Worten das größte Risiko im Leben einer Frau und ihres Kindes ist die Geburt. Natürlich wollte sie mir nichts ausstellen dass ich schwanger war oder so etwas, sie sagte ja jetzt haben sie sich das selbst eingebrockt bin mal gespannt wie sie ihr Kind anmelden wollen hätten sie halt mal ein Krankenwagen gerufen. Mein Baby wurde nicht untersucht es war nicht mehr hygienisch genug. Aber man hat uns ein Kindeartz zu gewissen zu dem wir fahren durften. Dort dann erstmal paar Stunden warten und dann verlief die u1 Untersuchung überraschend gut. Der Artz befand das Kind als kerngesund und meinte es wäre der Beweis dass Geburten das natürlichste der Welt seinen und es nicht medizinisch Unterstützung braucht solange alle gesund sind. Bei der Anmeldung des Stadesamtes wollte sie unbedingt einen ärztlichen Beweis für mein baby. Und jetzt kommt das entscheidende die Ärtzin die unter keinen Umständen eine beischeidung über Geburt ausstellen wollte hatte eine Pberweisung an meine Frauenärtin geschrieben in der stand das die Patienten zur Untersuchung kam nachdem sie Zuhause ihr Kind geboren hatte. Da war der gewünschte ärztliche Beweis. Schon 5 Tage nach der Geburt war ich bei meiner Frauenärztin da die Geburt ja so außergewöhnlich war. Diese reagierte überraschend positiv und freute sich dass das kind auf natürlichen Weg Zuhause anstelle Kaiserschnitt im Krankenhaus auf Die Welt kam. Man muss wissen, dass ich erzählte es wäre zu spät gewesen fürs Krankenhaus. Also bin ich mir fast sicher dass meine Frauenärtzin ganz sicher formlos eine vor kurzem beendete Schwangerschaft bestätigt hätte. Fazit beim nächsten Mal gleich zur Frauenärtzi und nicht mehr den Umweg übers krankenhaus. Oder tatsächlich hebamme finden. Übrigens Jugendamt wurde vom Krankenhaus geschickt und fand die Wohnsituation gar nicht unüblich. Es ist eben schwer neue Wohnung zu finden und da alles ordentlich sauber usw. war gab es nichts zu beanstanden. Babys brauen zum Glück noch keine eigene Zimmer.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar